Wahl zum 21. Deutschen Bundestag

Reichstagsgebäude, Sitz des Deutschen Bundestages

Die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag wird – vorbehaltlich einer vorzeitigen Auflösung des derzeitigen 20. Deutschen Bundestages – voraussichtlich am 28. September 2025 stattfinden.[1]

Erstmals kommt das neue Bundestagswahlrecht von 2023 zur Anwendung, welches die Größe des Parlaments auf genau 630 Abgeordnete festschreibt und Überhangs- sowie Ausgleichsmandate ausschließt. Davon abweichend schreibt das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 30. Juli 2024[2] die Beibehaltung der Grundmandatsklausel per Vollstreckungsanordung[3] fest. Demnach ist eine Partei, die drei Direktmandate gewinnt, im Verhältnis ihres erzielten Zweistimmenanteils im Bundestag vertreten, selbst wenn die 5%-Sperrklausel verfehlt wird.

  1. Kabinett empfiehlt 28. September als Wahltag. In: Tagesschau. 24. Juli 2024, abgerufen am 24. Juli 2024 (deutsch).
  2. Dietmar Hipp: Bundesverfassungsgericht hebt neues Wahlrecht teilweise auf. In: Der Spiegel. 29. Juli 2024, ISSN 2195-1349 (spiegel.de [abgerufen am 30. Juli 2024]).
  3. Rettet Bundesverfassungsgericht die Linkspartei? In: LTO. Abgerufen am 30. Juli 2024.

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